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  • Rückschlag für Bwin in Deutschland

    Casinoportalen schreibt:

    Online-Gambling Gruppe erreicht keine einstweilige Verfügung gegen deutsches Gambling Verbot

    Der an der Börse in Wien notierte Online-Gambling Gigant Bwin scheint die erste Runde im Kampf gegen das Online-Gambling Verbot in Deutschland verloren zu haben. Bwins Antrag auf einstweilige Verfügung gegen das Verbot, Sportwetten und Casino Spiele anzubieten, ist vom Bundesgerichtshof abgelehnt worden. Aktien des Unternehmens fielen diese Woche um fast 8%, nachdem die Nachricht bekannt gegeben wurde.

    Im September 2004 hatte die Westdeutsche Lotterie GmbH & Co gegen Bwin geklagt und verlangt, dass Bwin seine Aktivitäten in der Organisation, Vertrieb und Werbung von Sportwetten, Casino- und Lotterieangeboten in Deutschland einstellt.

    Im Februar 2006 hatte das Kölner Landesgericht in der ersten Instanz zu Gunsten der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co.

    Im September 2007 bestätigte das Oberlandesgericht in Köln die Gerichtsentscheidung aus erster Instanz. Bwin legte daraufhin beim Bundesgerichtshof Widerspruch gegen die Kölner Entscheidung ein.

    Auch wenn eine endgültige Entscheidung des Bundesgerichtshofes erst in 12 bis 18 Monaten erwartet wird, hat die Westdeutsche Lotterie im November 2007 weitere rechtliche Schritte gegen Bwin eingeleitet.

    Bwin hatte auf eine einstweilige Verfügung zur Einstellung des Verbots bis zur endgültigen Entscheidung geklagt. In der jüngsten Entscheidung des Gerichts vom 14. März 2008 wurde der Antrag allerdings aus prozesstechnischen Gründen abgewiesen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung hat Westlotto damit die Möglichkeit weitere Klagen gegen Bwin einzureichen.

    Sollte Bwin seine Berufungsklage vor dem Bundesgerichtshof letztendlich verlieren, oder sollte keine Übergangslösung gefunden werden, werden sich alle Strafen, die aus den Westlotto Klagen resultieren, auf die Unternehmensergebnisse und Finanzen des Unternehmen niederschlagen.

    Für den Fall, dass der Bundesgerichtshof zu Gunsten Bwins entscheidet, behölt sich das Unternehmen das vor, auf Schadenersatz zu klagen.

    In Anbetracht der jüngsten rechtlichen Entwicklungen, sind Bwin und die Rechtsberater des Unternehmens zuversichtlich, den Rechtsstreit gegen Westlotto zu gewinnen.

    Druck kommt auch von der Europäischen Kommission, die der Meinung ist, dass die derzeitige rechtliche Lage in Deutschland gegen EU Recht verstößt und ein Vertragsverletzungs-Verfahren wegen des Glücksspiel-Staatsvertrages eingeleitet hat. Außerdem müssen immer noch viele vorausgehende Entscheidungen deutscher Gerichte vor dem Europäischen Gerichtshof verhandelt werden.
    Bwin e.K., das Bwin Produkte auf Bwin.de mit einer Lizenz aus der ehemaligen DDR anbietet, ist nicht in die rechtlichen Auseinandersetzungen vor dem Bundesgerichtshof involviert.

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